Moderne Medizin als Erfolgsfaktor

Entdecken Sie unser vielfältiges Portfolio im Bereich Medizin und starten Sie noch heute Ihren Weg in eine gesunde Zukunft.

Eine MAS Arbeitsmedizinerin
100+
medizinische Fachkräfte
25+
Fachdisziplinen
15
bundesweite Standorte

Arbeitsmedizin

Arbeitsmedizinische Betreuung Ihrer Beschäftigten gemäß § 3 ASiG und DGUV V2. Mit uns sind Sie auf der rechtlich sicheren Seite.

Grund-/Betriebsspezifische Betreuung

Teilnahme an ASA

Gefährdungsbeurteilung

Begehungen

Vorsorgen nach ArbMedVV

BEM

Flugmedizin

Die Flugmedizin ist ein Teil der Medizin, der sich auf die Gesundheit und Sicherheit von Menschen in der Luft- und Raumfahrt konzentriert, insbesondere auf physikalische und medizinische Aspekte in höheren Höhen. Flugärzte sind für Piloten, Fluglotsen und Flugbegleiter unerlässlich, um die Luftfahrt sicher und risikofrei zu halten.

Vorsorge nach G 35

Flugtauglichkeitsuntersuchung für Pilotinnen und Piloten (nur in Erfurt)

Flugtauglichkeitsuntersuchung für Flugbegleitende (nur in Wiesbaden, Mörfelden-Walldorf und Erfurt)

Verkehrsmedizin

Seit dem 01. Januar 1999 erfordert die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) regelmäßige Untersuchungen zur körperlichen und geistigen Eignung von Berufskraftfahrern, insbesondere für bestimmte Fahrzeugklassen. Unsere medizinischen Zentren bieten alle erforderlichen Untersuchungen an, unabhängig von der Art des Fahrzeugs, für das Sie eine verkehrsmedizinische Untersuchung benötigen.

Taxi/Bus/LKW Erstuntersuchung

Busfahrer (über 50. Lebensjahr)

Taxi/Bus/LKW Verlängerung

Psychometrische Untersuchung

Taxifahrer (über 60. Lebensjahr)

Ein Taxi

Tauchmedizin

Die Tauchmedizin konzentriert sich auf die Prävention, Diagnose und Behandlung von Tauchunfällen und tauchbedingten Krankheiten, insbesondere auf die physikalischen Auswirkungen von Druckveränderungen im Wasser auf den menschlichen Körper. Die GTÜM (Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin) hat Leitlinien entwickelt, um einen einheitlichen Behandlungsstandard in der Tauchmedizin zu etablieren und unterstützt die Aus- und Weiterbildung von Tauchmedizinern. Untersuchungen zur Tauchtauglichkeit sind in vielen Tauchschulen und für Berufstaucher obligatorisch, und offizielle Zertifikate werden nur von Ärzten ausgestellt, die den Empfehlungen der GTÜM folgen.

Tauchtauglichkeitsuntersuchung

Taucherkrankheit

Ein Taucher

Reisemedizin

Wir bieten umfassende Beratung zu reisemedizinischen Risiken, einschließlich Sonnen- und Insektenschutz, Malaria- und Thromboseprophylaxe sowie individuelle Reiseapotheke für berufliche Aufenthalte oder Urlaube in tropischen Regionen. Die Überprüfung des Impfstatus ist entscheidend, und wir empfehlen, spätestens acht Wochen vor Reiseantritt einen Termin zu vereinbaren und Ihren Impfausweis mitzubringen.

Vorsorge nach G 35

Zusammenstellung Ihrer Reiseapotheke

Reisemedizinische Impfungen

Malaria-/Thromboseprophylaxe

Impfungen

Impfungen sind essenziell für die Gesundheit, da sie das Ansteckungsrisiko von Infektionskrankheiten reduzieren. Wir bieten eine breite Palette von Impfungen an, darunter Grippeschutz, Standardimpfungen wie Tetanus und Diphterie sowie spezielle Impfungen für Reisen in tropische Regionen, und beraten Sie individuell zu Ihrem Impfschutz.

Grippeschutz

Hepatitis

Tetanus

Polio

Diphterie

FSME

Eine Person, die geimpft wird

Ihr unverbindliches und transparentes Angebot

Wir wissen, dass Arbeits- und Gesundheitsschutz ein breites Themenfeld bietet. Uns ist es wichtig, dass Sie einen guten Überblick erhalten, welche Anforderungen Sie gesetzlich und darüber hinaus erfüllen können, um eine nachhaltige Präventionskultur aufzubauen.

Deutschlandweit
Vor-Ort Betreuung
Individuelle Konzepte
25+ Jahre Erfahrung
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Checkliste zur Vergleichbarkeit von Angeboten

Erhalten Sie hilfreiche Tipps, wie Sie Angebote zum Arbeits- und Gesundheitsschutz vergleichen können und identifizieren Sie mögliche versteckte Kosten sofort.

Eine Checkliste zur Vergleichbarkeit von Angeboten für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit

Fragen, Antworten und Downloads für Sie!

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und einige Materialien zum Download. Sie vermissen ein Thema? Sprechen Sie uns gerne an!

Fragen und Antworten:

Warum ist Arbeitsmedizin wichtig?

Arbeitsmedizin ist ein Zweig der Medizin, der sich auf die Gesundheit und das Wohlbefinden von Arbeitnehmern konzentriert. Ihr Hauptziel ist es, die Arbeitsbedingungen sicherer und gesünder zu gestalten und gleichzeitig die individuelle Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter zu fördern.

Eine umfassende Arbeitsmedizin umfasst die regelmäßige Überwachung und Bewertung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und Arbeitsumgebungen, um Risiken zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Risikominderung zu ergreifen. Dies trägt nicht nur dazu bei, Unfälle und Verletzungen zu verhindern, sondern auch die Arbeitsqualität und Produktivität zu steigern.

Was gehört zur Arbeitsmedizin?

Die Arbeitsmedizin ist in Deutschland gesetzlich verankert, um die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu schützen. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) sind nur einige der relevanten Rechtsvorschriften. Die Arbeitsmedizin ist dabei ein präventivmedizinisches Fach, welches sich vorrangig der Beratung von Organisationen und Beschäftigten annimmt. Bestandteile sind dabei die Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung, die Durchführung von Begehungen und Unterweisungen sowie die Sicherstellung von arbeitsmedizinischer Vorsorge nach ArbMedVV.

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Eine Gefährdungsbeurteilung ist ein zentraler Prozess im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, bei dem die potenziellen Gefahren und Risiken in einem Arbeitsumfeld systematisch ermittelt, bewertet und dokumentiert werden. Ziel ist es, die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu gewährleisten und arbeitsbedingte Unfälle oder Gesundheitsschäden zu verhindern.

Eine Gefährdungsbeurteilung umfasst typischerweise folgende Schritte:

  1. Identifikation von Gefahren: Alle möglichen Gefahrenquellen und Risiken am Arbeitsplatz werden erfasst, einschließlich physischer, chemischer, biologischer, ergonomischer und psychosozialer Risiken.
  2. Bewertung der Gefahren: Die ermittelten Gefahren werden hinsichtlich ihrer Wahrscheinlichkeit und ihres Schadenspotenzials bewertet. Dabei wird beurteilt, wie wahrscheinlich es ist, dass eine Gefahr auftritt, und welche Auswirkungen sie haben könnte.
  3. Festlegung von Schutzmaßnahmen: Basierend auf der Bewertung der Gefahren werden Schutzmaßnahmen und Präventionsstrategien entwickelt. Dies kann die Einführung von Sicherheitsvorkehrungen, Schulungen, ergonomischen Anpassungen oder die Verwendung persönlicher Schutzausrüstung umfassen.
  4. Umsetzung der Maßnahmen: Die identifizierten Schutzmaßnahmen werden in die Arbeitspraxis umgesetzt. Dies kann Schulungen, die Bereitstellung von Schutzausrüstung oder die Anpassung von Arbeitsprozessen einschließen.
  5. Überwachung und Kontrolle: Die Wirksamkeit der implementierten Schutzmaßnahmen wird regelmäßig überwacht und bewertet, um sicherzustellen, dass sie weiterhin effektiv sind.
  6. Dokumentation: Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung sowie die ergriffenen Maßnahmen und Überwachungsergebnisse werden schriftlich dokumentiert. Dies dient nicht nur zur Nachverfolgung, sondern auch zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.

Eine ordnungsgemäß durchgeführte Gefährdungsbeurteilung trägt dazu bei, die Arbeitsbedingungen sicherer zu gestalten, Unfälle und Verletzungen zu minimieren, die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen und die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen im Bereich Arbeitsschutz sicherzustellen.

Wie viel Zeit verbringt ein Arbeitsmediziner in einer Organisation?

Die Grundbetreuung legt bestimmte Vorgaben für die zu erfüllenden Einsatzzeiten fest, die gemäß der DGUV Vorschrift 2 durch die Zuordnung zu einer der drei Betreuungsgruppen bestimmt werden. Diese Gruppenzuweisung erfolgt anhand der Betriebsart, die sich wiederum nach der Art und dem Ausmaß der Gefährdungen richtet und anhand des in Deutschland geltenden WZ-Codes festgelegt wird. Die Einsatzzeit wird dann errechnet, indem die Anzahl der Beschäftigten mit einem spezifischen Stundenfaktor für die jeweilige Gruppe multipliziert wird.

Die Notwendigkeit zusätzlicher Einsatzzeit für betriebsspezifische Leistungen hängt von den individuellen Gegebenheiten der Organisation ab. In vielen Fällen umfasst die betriebsspezifische Betreuung arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, was die Einsatzzeit in der Regel bereits erhöht.

Welche Aufgaben übernimmt ein Arbeitsmediziner?

Der Arbeitsmediziner ist ein speziell ausgebildeter Arzt, der in der Lage ist, die gesundheitlichen Auswirkungen der Arbeit auf den Menschen zu beurteilen. Zu den Aufgaben eines Arbeitsmediziners gehören die Durchführung von Angebots-, Pflicht- und Wunschvorsorgen, die Überwachung von Arbeitsbedingungen und die Beratung von Unternehmen bei der Umsetzung von Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien.

Arbeitsmediziner spielen eine wichtige Rolle bei der Prävention von berufsbedingten Krankheiten und Verletzungen. Sie helfen dabei, potenzielle Risiken zu identifizieren und Maßnahmen zur Minimierung dieser Risiken zu entwickeln. Darüber hinaus beraten sie Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu Gesundheitsfragen am Arbeitsplatz und zur Ergonomie.

Welche Arten von arbeitsmedizinischen Vorsorgen gibt es?

Das Hauptziel der arbeitsmedizinischen Vorsorge besteht darin, frühzeitig arbeitsbedingte Gesundheitsbeschwerden zu erkennen und arbeitsbedingte Erkrankungen sowie Berufskrankheiten zu verhindern. Die Vorsorge umfasst immer ein ärztliches Beratungsgespräch mit Anamnese, und wenn nötig, körperliche oder klinische Untersuchungen, die jedoch nicht gegen den Willen der Mitarbeiter durchgeführt werden dürfen.

Es gibt drei Arten der arbeitsmedizinischen Vorsorge: Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge.

Die Pflichtvorsorge ist eine Art der arbeitsmedizinischen Vorsorge, die der Arbeitgeber für bestimmte besonders gefährdende Tätigkeiten durchführen muss, wie in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge spezifiziert. Die Teilnahme der Beschäftigten an der Pflichtvorsorge ist faktisch verpflichtend, da die Tätigkeit erst nach der Durchführung dieser Vorsorge erlaubt ist.

Die Angebotsvorsorge ist eine Form der arbeitsmedizinischen Vorsorge, bei der der Arbeitgeber den Beschäftigten bei bestimmten gefährlichen Tätigkeiten die Möglichkeit bietet, an Untersuchungen und Beratungen teilzunehmen. Die Teilnahme ist jedoch nicht verpflichtend, aber der Arbeitgeber muss das Angebot rechtzeitig und ordnungsgemäß unterbreiten, andernfalls können Bußgelder verhängt werden.

Wunschvorsorge: Die Wunschvorsorge ist eine erweiterte Art der arbeitsmedizinischen Vorsorge, bei der der Arbeitgeber den Beschäftigten zusätzliche Untersuchungen und Beratungen ermöglicht, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Dies geschieht, wenn die Beschäftigten einen Zusammenhang zwischen ihrer Arbeit und möglichen Gesundheitsrisiken vermuten. Der Arbeitgeber kann nur dann ablehnen, wenn kein Gesundheitsschaden zu erwarten ist, andernfalls kann eine zuständige Behörde ein Bußgeld verhängen.

Bei Nichteinhaltung der Vorsorgevorschriften können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Bußgelder oder Strafen riskieren.

Detaillierte Regelungen: Die genauen Anforderungen an die Vorsorge und das Angebot sind in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und den Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR) festgelegt.

Welche Vorteile hat Arbeitsmedizin?

Die Implementierung einer arbeitsmedizinischen Betreuung in einem Unternehmen bietet zahlreiche Vorteile. Dazu gehören:

  • Gesündere Mitarbeiter: Regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen und präventive Maßnahmen tragen zur Verbesserung der Mitarbeitergesundheit bei.
  • Höhere Produktivität: Gesunde Mitarbeiter sind erwiesenermaßen produktiver, effizienter, motivierter und zufriedener in ihrer Arbeit.
  • Kosteneinsparungen: Die Vermeidung von Arbeitsunfällen und berufsbedingten Krankheiten führt zu Kosteneinsparungen durch weniger Ausfallzeiten und Krankheitskosten.
  • Rechtliche Konformität: Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ist entscheidend, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
  • Positives Image: Im Sinne des Employer Branding können Sie sich als attraktiver Arbeitgeber positionieren, dem die Gesundheit seiner Mitarbeiter ein Herzensanliegen ist.