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Eine Baustelle ist ein interessanter und abwechslungsreicher Ort, aber besonders im Baugewerbe sind alle Beteiligten auch den unterschiedlichsten Gefahrensituationen ausgesetzt. Egal ob Arbeitskräfte, Bauherren, Architekten oder der Projektleiter – das Risiko eines Unfallschadens auf der Baustelle muss möglichst gering gehalten werden und es gilt Gefahrenpotentiale frühzeitig zu erkennen. Der Sicherheitsaspekt auf einer Baustelle hat in den letzten Jahren immer mehr an Stellenwert gewonnen, aber damit Sie die Sicherheit aller Projektbeteiligten bestmöglich gewährleisten können, gilt es, einige relevante Punkte stets im Auge zu behalten.
Der SiGeKo koordiniert die Einhaltung der unternehmensübergreifenden Sicherheitsrichtlinien und ist für die Überprüfung der Einhaltung zuständig. Sobald mehrere Unternehmen am Bau aufeinandertreffen ist die Bestellung eines externen SiGeKo verpflichtend.
Neben dem SiGeKo gibt es auch eine sogenannte Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa). Ein Sifa unterstützt bei der Unfallverhütung, bei der Arbeitssicherheit und einer menschengerechten Arbeitsumgebung. Sind aber mehrere Arbeitgeber an einer Bauausführung beteiligt, kann die Sifa nicht die Rolle des Koordinators übernehmen und es muss ein SiGeKo bestellt werden.
Bei einem Bauvorhaben ist die örtliche Bauüberwachung verantwortlich für die ordnungsgemäße Ausführung der Bauarbeiten. Für die Durchführung Ihres Bauvorhabens in der Leistungsphase 8 der HOAI übernehmen wir hierzu nachfolgende fachliche Dienstleistungen.
Baustellen haben im Allgemeinen ein hohes Risikopotenzial für Brände, die ggf. Menschen schädigen und hohe Sachschäden verursachen. Der Brandschutz in der Bauphase ist gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (§ 5 und § 10), der Arbeitsstättenverordnung (§ 4), den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) und speziell der Baustellenverordnung mit allgemeinen Vorschriften zum Brandschutz zu gewährleisten.
Der Bauherr oder seine beauftragte Vertretung haben bei Bauprojekten, an denen Beschäftigte von mehr als einem Auftragnehmer tätig sind, die Maßgaben der BaustellV zu berücksichtigen und umzusetzen. Hierfür ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) erforderlich, der die Bauvorgaben gemäß § 3 der BaustellV und RAB 30 sach- und fachgerecht betreut.
Werden Arbeiten in kontaminierten Bereichen durchgeführt, hat der Bauherr nach TRGS 524 eine geeignete Person zur lückenlosen sicherheitstechnischen Überwachung der verschiedenen Arbeiten im Hinblick auf Gefahrstoffe als Koordinator zu bestellen.
Seit mehr als 20 Jahren ist die MAS nun im Bereich Baustellensicherheit tätig. Dabei betreuten wir deutschlandweit die unterschiedlichsten Projekte und Baustellen. Eine Auswahl unserer Projekte finden Sie hier.
Baustellen haben im Allgemeinen ein hohes Risikopotenzial für Brände, die ggf. Menschen schädigen und hohe Sachschäden verursachen. Der Brandschutz in der Bauphase ist gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (§ 5 und § 10), der Arbeitsstättenverordnung (§ 4), den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) und speziell der Baustellenverordnung mit allgemeinen Vorschriften zum Brandschutz zu gewährleisten. Verantwortlich für den vorbeugenden Brandschutz ist der Bauherr. Hierbei stehen wir Ihnen mit unserer Fachkompetenz im Brandschutz unterstützend zur Seite. Wir übernehmen hierzu die nachfolgenden fachlichen Dienstleistungen.
Schon in der Planungsphase eines Bauprojektes muss die Arbeitssicherheit immer einbezogen werden. Dies fängt bei der Bewertung des Bauvorhabens an, aus der verschiedene Schritte resultieren, die laut der Baustellenverordnung beachtet werden müssen.
Ein Bauprojekt muss grundsätzlich angekündigt werden, wenn die geplante Bauphase 30 Tage überschreiten wird und mehr als 20 Arbeitnehmer an der Baustelle beschäftigt sein werden. Zwei Wochen vor Beginn der Baumaßnahmen muss somit die Einrichtung einer Baustelle bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Auch muss die Baustelle mit einer Vorankündigung gekennzeichnet werden.
Der bestellte Koordinator muss sich um die Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans bemühen, der vor den eigentlichen Baumaßnahmen vorliegen muss. In diesem Plan werden die allgemeinen Bestimmungen zum Arbeitsschutz festgelegt und gleichzeitig werden zwingend baustellenspezifische Anforderungen berücksichtigt. Der SiGeKo benötigt also eine ganzeinheitliche Projektübersicht, um die Sicherheit der Beteiligten zu gewährleisten und Gefahrenquellen zu minimieren.
In der Planungsphase sollten alle Sicherheitskonzepte erarbeitet worden sein. Damit diese Konzepte auch umgesetzt werden, müssen in der Bauphase des Projektes einige Vorgaben erfüllt werden.
Der SiGeKo ist dafür verantwortlich, dass alle erarbeiteten Sicherheitskonzepte umgesetzt werden und alle beteiligten Unternehmen sich an diese Vorgaben halten. Die jeweiligen Unternehmen müssen die Sicherheitskonzepte eigenverantwortlich einhalten und werden hierbei durch den SiGeKo überwacht und unterstützt. Laut der Baustellenverordnung ist jeder Arbeitnehmer, der auf der Baustelle arbeitet, auch eigenverantwortlich für die Umsetzung der Maßnahmen verantwortlich.
Der Bauherr oder seine beauftragte Vertretung haben bei Bauprojekten, an denen Beschäftigte von mehr als einem Auftragnehmer tätig sind, die Maßgaben der BaustellV zu berücksichtigen und umzusetzen. Hierfür ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) erforderlich, der die Bauvorgaben gemäß § 3 der BaustellV und RAB 30 sach- und fachgerecht betreut.
Hierzu bieten wir Ihnen als SiGeKo für Ihre Bauvorhaben die nachfolgenden Leistungen an.
Werden Arbeiten in kontaminierten Bereichen durchgeführt, hat der Bauherr nach TRGS 524 eine geeignete Person zur lückenlosen sicherheitstechnischen Überwachung der verschiedenen Arbeiten im Hinblick auf Gefahrstoffe als Koordinator zu bestellen.
In der Baustellenverordnung ist geregelt, dass ein Unternehmen, welches eine Baustelle betreibt, auch für die Sicherheitsaspekte voll verantwortlich ist. Hierbei ist zu beachten, dass vielfach verschiedene Unternehmen in ein Baustellenprojekt involviert sind. An dieser Stelle greift der Begriff SiGeKo, welches einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator beschreibt, der in seiner Rolle das Sicherheitsniveau anhebt und somit auch für einen effektiven Projektablauf sorgt. Wichtig ist, dass der SiGeKo nicht gleichzusetzen mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist (SiFa). Ein SiFa unterstützt bei der Unfallverhütung, bei der Arbeitssicherheit und einer menschengerechten Arbeitsumgebung. Sind aber mehrere Arbeitgeber an einer Bauausführung beteiligt, kann der SiFa nicht die Rolle des Koordinators übernehmen und es muss ein SiGeKo bestellt werden.
Der SiGeKo soll das Problem beheben, welches auf fast jeder Baustelle vorherrscht - verschiedene Unternehmen sind an einem Bauprojekt beteiligt, aber jedes mit einem eigenen Sicherheitskonzept. Hier kann es leicht zu Überschneidungen, Doppelarbeit oder Widersprüchen kommen. Um dies zu vermeiden, wird die Gesamtverantwortung an den Bauherrn übertragen, der einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) bestimmt.
Wie in jedem anderen Beruf steht der Mensch an erster Stelle und dieser kann nur motiviert und gesund die geforderte Leistung erbringen. Diese Maßnahmen in Bezug auf den Arbeitsschutz wurden in folgenden gesetzlichen Regelungen verabschiedet:
1. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Das Arbeitsschutzgesetz soll zur Verbesserung der Sicherheit und der Gesundheit der Beschäftigten dienen.
2. Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordung – ArbStättV)
Diese Verordnung regelt die Sicherheit der Arbeitsplätze und der betroffenen Verkehrswege.
3. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Durch die Betriebssicherheitsverordnung wird die Sicherheit bei der Verwendung der entsprechenden Arbeitsmittel geregelt.
4. Die Baustellengrundverordnung (BaustellV)
Diese Verordnung soll die Sicherheit und das gesundheitliche Wohlbefinden der Projektbeteiligten gewährleisten.
Diese Verordnungen und Gesetze ersetzen aber niemals den gesunden Menschenverstand und gesammelte Erfahrungswerte. Ein optimales Sicherheitskonzept sichert den Erfolg Ihres Projektes und erhält die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter. Somit sind sie ein wichtiger Bestandteil eines erfolgreichen Bauprojektes.