Getreu unserer Vision „Gesunde Menschen in gesunden Organisationen“ unterstützt Sie unsere Expertenfamilie mit modernen Ansätzen der Arbeitssicherheit.
Die Arbeitssicherheit ist in Deutschland gesetzlich verankert, um die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu schützen. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sind nur zwei der relevanten Rechtsvorschriften. Unternehmen sind beispielsweise dazu verpflichtet, eine systematische Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um potenzielle Risiken am Arbeitsplatz zu identifizieren und Maßnahmen zur Risikominderung zu ergreifen. Weiterhin müssen Unterweisungen der Mitarbeitenden zur Unfallverhütung durchgeführt werden. Je nach Tätigkeitsfeld kann auch die Bereitstellung und ordnungsgemäße Verwendung von PSA (Persönliche Schutzausrüstung) erforderlich sein.
Wir sind ein überbetrieblicher Dienst und unterstützen unsere Kunden bei der Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben im Bereich Arbeitssicherheit. Unsere Kunden müssen somit keine eigene Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen, sondern können bei uns die benötigten Leistungen einkaufen. Wir sehen uns als Gesundheitspartner – d.h. wir erarbeiten gemeinsam mit unseren Kunden passende Betreuungskonzepte und bieten verschiedene Lösungen je nach Unternehmensgröße oder Branche an. Gemeinsam machen wir Gesundheit zum Erfolgsfaktor in Ihrer Organisation!
Die Grundbetreuung zielt darauf ab, Ihnen dabei zu helfen, Ihren gesetzlichen Pflichten im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes nachzukommen. Sie ist unabhängig von der Betriebsgröße und umfasst die Basisaufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes.
Die betriebsspezifische Betreuung richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen Ihres Unternehmens, abhängig von seiner Art, Größe und den spezifischen Gefährdungen und Situationen und erweitert die Basisleistungen der Grundbetreuung um maßgeschneiderte betriebliche Unterstützungsleistungen.
Wir bieten Ihnen die Leistungen der Grundbetreuung und betriebsspezifischen Betreuung in Form von Paketen passend für Ihre Unternehmensgröße an.
Wir wissen, dass Arbeits- und Gesundheitsschutz ein breites Themenfeld bietet. Uns ist es wichtig, dass Sie einen guten Überblick erhalten, welche Anforderungen Sie gesetzlich und darüber hinaus erfüllen können, um eine nachhaltige Präventionskultur aufzubauen.
Für gesunde Menschen in gesunden Organisationen.
Effektiver Brandschutz und geltendes Regelwerk.
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Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und einige Materialien zum Download. Sie vermissen ein Thema? Sprechen Sie uns gerne an!
Arbeitssicherheit ist von grundlegender Bedeutung, da sie das Leben und die Gesundheit der Mitarbeiter schützt. Ihr Hauptziel ist es, die Arbeitsbedingungen sicherer und gesünder zu gestalten und gleichzeitig die individuelle Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter zu fördern.
Eine umfassende Arbeitssicherheit umfasst die regelmäßige Überwachung und Bewertung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und Arbeitsumgebungen, um Risiken zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Risikominderung zu ergreifen. Dies trägt nicht nur dazu bei, Unfälle und Verletzungen zu verhindern, sondern auch die Arbeitsqualität und Produktivität zu steigern.
Die Arbeitssicherheit ist in Deutschland gesetzlich verankert, um die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu schützen. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sind nur zwei der relevanten Rechtsvorschriften. Unternehmen sind beispielsweise dazu verpflichtet, eine systematische Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um potenzielle Risiken am Arbeitsplatz zu identifizieren und Maßnahmen zur Risikominderung zu ergreifen. Je nach Tätigkeitsfeld kann auch die Bereitstellung und ordnungsgemäße Verwendung von PSA (Persönliche Schutzausrüstung) erforderlich sein.
Eine Gefährdungsbeurteilung ist ein zentraler Prozess im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, bei dem die potenziellen Gefahren und Risiken in einem Arbeitsumfeld systematisch ermittelt, bewertet und dokumentiert werden. Ziel ist es, die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu gewährleisten und arbeitsbedingte Unfälle oder Gesundheitsschäden zu verhindern.
Eine Gefährdungsbeurteilung umfasst typischerweise folgende Schritte:
Eine ordnungsgemäß durchgeführte Gefährdungsbeurteilung trägt dazu bei, die Arbeitsbedingungen sicherer zu gestalten, Unfälle und Verletzungen zu minimieren, die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen und die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen im Bereich Arbeitsschutz sicherzustellen.
Die Grundbetreuung legt bestimmte Vorgaben für die zu erfüllenden Einsatzzeiten fest, die gemäß der DGUV Vorschrift 2 durch die Zuordnung zu einer der drei Betreuungsgruppen bestimmt werden. Diese Gruppenzuweisung erfolgt anhand der Betriebsart, die sich wiederum nach der Art und dem Ausmaß der Gefährdungen richtet und anhand des in Deutschland geltenden WZ-Codes festgelegt wird. Die Einsatzzeit wird dann errechnet, indem die Anzahl der Beschäftigten mit einem spezifischen Stundenfaktor für die jeweilige Gruppe multipliziert wird.
Die Notwendigkeit zusätzlicher Einsatzzeit für betriebsspezifische Leistungen hängt von den individuellen Gegebenheiten der Organisation ab.
Die Implementierung einer sicherheitstechnischen Betreuung in einem Unternehmen bietet zahlreiche Vorteile. Dazu gehören: