Feuerwehren retten Leben. Diese immens wichtige Aufgabe birgt jedoch große Risiken für alle Kolleginnen und Kollegen. Deshalb ist es notwendig, ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Unfallvermeidung zu entwickeln.
Seit 1999 existiert in Hessen der Technische Prüfdienst. Dieser übernimmt gebührenfrei die nachfolgenden Tätigkeiten zur Prüfung der Freiwilligen Feuerwehren aller Kommunen in Hessen. Finanziert wird der Technische Prüfdienst durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) und die Unfallkasse Hessen (UKH).
Diese Überprüfungen erfolgen alle 5 Jahre im Auftrag des HMdIS. Hierbei wird die feuerwehrtechnische Ausrüstung untersucht. Bei den Fahrzeugen wird u.a. auf das Reifenalter (max. 10 Jahre), Vollständigkeit und Konformität der Normbeladung, ordnungsgemäße Ladungssicherung und das Einhalten der max. zulässigen Gesamtmasse geachtet. Die Feuerlöschkreiselpumpen werden einer Leistungsprüfung unterzogen, um festzustellen, ob die laut Norm vorgeschriebenen Anforderungen erreicht werden.
Eine starke Beanspruchung sowie einen großen Zeitaufwand birgt die Prüfung der hydraulischen Rettungsgeräte. Sie wird auf Grundlage der Unfallverhütungsvorschriften, DGUV Grundsatz 305-002 Geräteprüfordnung (ehem. GUV-G 9102) und der Herstellerangaben alle 3 Jahre durch den Technischen Prüfdienst durchgeführt. Hierzu müssen die technischen Prüfer bei den Herstellern der in Hessen eingesetzten Geräte ihre Sachkunde auffrischen. Bei 21 Landkreisen in Hessen sind daher pro Jahr in 7 Landkreisen diese Prüfungen erforderlich.
Neue Feuerwehrfahrzeuge werden bei der Abnahme im Herstellerwerk von den Technischen Prüfern einer strengen Kontrolle unterzogen. Immer wieder werden z.T. erhebliche Mängel festgestellt, die durch die Endkontrolle der Hersteller selbst nicht festgestellt wurden. Das Land Hessen beteiligt sich durch seine Zuwendungen auch finanziell an der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen. Der Technische Prüfdienst trägt durch die Abnahmeprüfungen auch dazu bei, das hohe Qualitätsniveau der Feuerwehrfahrzeuge zu sichern. Auch werden die Fahrzeuge, die nicht vom Land Hessen gefördert werden und somit aus Eigenmitteln der Kommunen beschafft werden, vor dem Einsatz geprüft.
Im Rahmen der Revisionen vor Ort werden auch die baulichen Anlagen (Feuerwehrhäuser, Feuerwehrtürme) begangen. Hier wird auf die Einhaltung der Vorgaben der einschlägigen Normen und UVV’en wie z.B. auf ausreichend große Stellplätze einhergehend mit genügend vorhandenen Sicherheitsabständen geachtet. Im Rahmen der Begehung erfolgt eine Kontrolle der Prüfnachweise aller vorhandenen prüfpflichtigen Geräte nach DGUV Grundsatz 305-002 Geräteprüfordnung. Weiterhin wird die ordnungsgemäße Prüfung der ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel nach DGUV Grundsatz 3 (ehem. BGV A-3) durchgeführt.
Auf Anforderung der Kommunen führen die technischen Prüfer Beratungen vor Ort durch. Dies geschieht meist bei Um- oder Neubauten von Feuerwehrhäusern.
Zweimal im Jahr erfolgen Kontrollmessungen bzw. Kalibrierungen an den vom Land Hessen beschafften Strahlen- und Gefahrstoffmessgeräten.