Gesundheitsstärkung für Ihre Mitarbeitenden mit flexiblen Online-Angeboten

Erhalten Sie Zugriff auf eine individuelle Palette von Kursen und Impulsen zur Gesundheit am Arbeitsplatz – jederzeit und überall verfügbar. Durch die MAS-Mediathek stärken Sie das Wohlbefinden Ihrer Belegschaft und fördern ein gesundes Arbeitsumfeld mit flexiblen, auf die Bedürfnisse Ihrer Organisation zugeschnittenen Lerninhalten.

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Der einfachste Weg für Gesundheitsförderung rund um den Arbeitsplatz

Kurse und Kurzimpulse aus der MAS-Mediathek online
Schritt 1:

Legen Sie relevante Inhalte für Ihre Organisation fest

Suchen Sie aus den fertigen Basispaketen das Passende für Ihre Organisation aus oder stellen Sie ein Wunschpaket zusammen. Gerne beraten wir Sie.

Eine Frau, die sich gerade in die MAS Mediathek einloggt
Schritt 2:

Erhalten Sie mobilen Zugang für alle  Mitarbeitenden

Ihre Mitarbeitenden erhalten Zugangsdaten und können alle ausgewählten Inhalte jederzeit und von überall aufrufen.

Eine Checkliste eines Users der MAS Mediathek, die den Fortschritt der Bearbeitung anzeigt
Schritt 3:

Aktive Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz

Sie stellen Ihren Mitarbeitenden wertvolle und wichtige Gesundheitsinhalte zur Verfügung und fördern somit auf einfache Weise die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden.

Schluss mit Terminfindung und teuren Reisezeiten für Workshops und Seminare

Ihre Mitarbeitenden können immer und überall online auf die Inhalte zugreifen. Es sind keine gemeinsamen Termine oder Reisezeiten nötig, um Gesundheitsmaßnahmen durchzuführen.

Eine Gruppe, die eine Unterweisung zum Thema Gesundheit am Arbeitsplatz erhält
Ortsgebundene Veranstaltungen
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Komplizierte Terminfindung mit großen Teams
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Alle Inhalte immer verfügbar
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Flexible Lernzeiten
Ortsunabhängiges Lernen
Kurse, Unterweisungen und Kurzimpulse aus der MAS-Mediathek online

Kurse und Impulse immer in der Hosentasche

Nicht nur freiwillige Gesundheitsförderung, sondern auch umfangreiche Kurse können bei Ihren Mitarbeitenden durchgeführt werden. Inkl. Überprüfung und Zertifikat.

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Kurse mit Prüfungsoptionen und Zertifikat

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Auch maßgeschneiderte Inhalte und eine Mediathek in Ihrem Look & Feel 
können Sie bei uns erhalten. Eine Übersicht über alle bereits verfügbaren Inhalte steht unten über den Button zum Download zur Verfügung.

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Fragen und Antworten:

Warum ist Arbeitsmedizin wichtig?

Arbeitsmedizin ist ein Zweig der Medizin, der sich auf die Gesundheit und das Wohlbefinden von Arbeitnehmern konzentriert. Ihr Hauptziel ist es, die Arbeitsbedingungen sicherer und gesünder zu gestalten und gleichzeitig die individuelle Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter zu fördern.

Eine umfassende Arbeitsmedizin umfasst die regelmäßige Überwachung und Bewertung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und Arbeitsumgebungen, um Risiken zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Risikominderung zu ergreifen. Dies trägt nicht nur dazu bei, Unfälle und Verletzungen zu verhindern, sondern auch die Arbeitsqualität und Produktivität zu steigern.

Was gehört zur Arbeitsmedizin?

Die Arbeitsmedizin ist in Deutschland gesetzlich verankert, um die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu schützen. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) sind nur einige der relevanten Rechtsvorschriften. Die Arbeitsmedizin ist dabei ein präventivmedizinisches Fach, welches sich vorrangig der Beratung von Organisationen und Beschäftigten annimmt. Bestandteile sind dabei die Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung, die Durchführung von Begehungen und Unterweisungen sowie die Sicherstellung von arbeitsmedizinischer Vorsorge nach ArbMedVV.

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Eine Gefährdungsbeurteilung ist ein zentraler Prozess im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, bei dem die potenziellen Gefahren und Risiken in einem Arbeitsumfeld systematisch ermittelt, bewertet und dokumentiert werden. Ziel ist es, die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu gewährleisten und arbeitsbedingte Unfälle oder Gesundheitsschäden zu verhindern.

Eine Gefährdungsbeurteilung umfasst typischerweise folgende Schritte:

  1. Identifikation von Gefahren: Alle möglichen Gefahrenquellen und Risiken am Arbeitsplatz werden erfasst, einschließlich physischer, chemischer, biologischer, ergonomischer und psychosozialer Risiken.
  2. Bewertung der Gefahren: Die ermittelten Gefahren werden hinsichtlich ihrer Wahrscheinlichkeit und ihres Schadenspotenzials bewertet. Dabei wird beurteilt, wie wahrscheinlich es ist, dass eine Gefahr auftritt, und welche Auswirkungen sie haben könnte.
  3. Festlegung von Schutzmaßnahmen: Basierend auf der Bewertung der Gefahren werden Schutzmaßnahmen und Präventionsstrategien entwickelt. Dies kann die Einführung von Sicherheitsvorkehrungen, Schulungen, ergonomischen Anpassungen oder die Verwendung persönlicher Schutzausrüstung umfassen.
  4. Umsetzung der Maßnahmen: Die identifizierten Schutzmaßnahmen werden in die Arbeitspraxis umgesetzt. Dies kann Schulungen, die Bereitstellung von Schutzausrüstung oder die Anpassung von Arbeitsprozessen einschließen.
  5. Überwachung und Kontrolle: Die Wirksamkeit der implementierten Schutzmaßnahmen wird regelmäßig überwacht und bewertet, um sicherzustellen, dass sie weiterhin effektiv sind.
  6. Dokumentation: Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung sowie die ergriffenen Maßnahmen und Überwachungsergebnisse werden schriftlich dokumentiert. Dies dient nicht nur zur Nachverfolgung, sondern auch zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.

Eine ordnungsgemäß durchgeführte Gefährdungsbeurteilung trägt dazu bei, die Arbeitsbedingungen sicherer zu gestalten, Unfälle und Verletzungen zu minimieren, die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen und die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen im Bereich Arbeitsschutz sicherzustellen.

Wie viel Zeit verbringt ein Arbeitsmediziner in einer Organisation?

Die Grundbetreuung legt bestimmte Vorgaben für die zu erfüllenden Einsatzzeiten fest, die gemäß der DGUV Vorschrift 2 durch die Zuordnung zu einer der drei Betreuungsgruppen bestimmt werden. Diese Gruppenzuweisung erfolgt anhand der Betriebsart, die sich wiederum nach der Art und dem Ausmaß der Gefährdungen richtet und anhand des in Deutschland geltenden WZ-Codes festgelegt wird. Die Einsatzzeit wird dann errechnet, indem die Anzahl der Beschäftigten mit einem spezifischen Stundenfaktor für die jeweilige Gruppe multipliziert wird.

Die Notwendigkeit zusätzlicher Einsatzzeit für betriebsspezifische Leistungen hängt von den individuellen Gegebenheiten der Organisation ab. In vielen Fällen umfasst die betriebsspezifische Betreuung arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, was die Einsatzzeit in der Regel bereits erhöht.

Welche Aufgaben übernimmt ein Arbeitsmediziner?

Der Arbeitsmediziner ist ein speziell ausgebildeter Arzt, der in der Lage ist, die gesundheitlichen Auswirkungen der Arbeit auf den Menschen zu beurteilen. Zu den Aufgaben eines Arbeitsmediziners gehören die Durchführung von Angebots-, Pflicht- und Wunschvorsorgen, die Überwachung von Arbeitsbedingungen und die Beratung von Unternehmen bei der Umsetzung von Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien.

Arbeitsmediziner spielen eine wichtige Rolle bei der Prävention von berufsbedingten Krankheiten und Verletzungen. Sie helfen dabei, potenzielle Risiken zu identifizieren und Maßnahmen zur Minimierung dieser Risiken zu entwickeln. Darüber hinaus beraten sie Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu Gesundheitsfragen am Arbeitsplatz und zur Ergonomie.

Welche Arten von arbeitsmedizinischen Vorsorgen gibt es?

Das Hauptziel der arbeitsmedizinischen Vorsorge besteht darin, frühzeitig arbeitsbedingte Gesundheitsbeschwerden zu erkennen und arbeitsbedingte Erkrankungen sowie Berufskrankheiten zu verhindern. Die Vorsorge umfasst immer ein ärztliches Beratungsgespräch mit Anamnese, und wenn nötig, körperliche oder klinische Untersuchungen, die jedoch nicht gegen den Willen der Mitarbeiter durchgeführt werden dürfen.

Es gibt drei Arten der arbeitsmedizinischen Vorsorge: Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge.

Die Pflichtvorsorge ist eine Art der arbeitsmedizinischen Vorsorge, die der Arbeitgeber für bestimmte besonders gefährdende Tätigkeiten durchführen muss, wie in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge spezifiziert. Die Teilnahme der Beschäftigten an der Pflichtvorsorge ist faktisch verpflichtend, da die Tätigkeit erst nach der Durchführung dieser Vorsorge erlaubt ist.

Die Angebotsvorsorge ist eine Form der arbeitsmedizinischen Vorsorge, bei der der Arbeitgeber den Beschäftigten bei bestimmten gefährlichen Tätigkeiten die Möglichkeit bietet, an Untersuchungen und Beratungen teilzunehmen. Die Teilnahme ist jedoch nicht verpflichtend, aber der Arbeitgeber muss das Angebot rechtzeitig und ordnungsgemäß unterbreiten, andernfalls können Bußgelder verhängt werden.

Wunschvorsorge: Die Wunschvorsorge ist eine erweiterte Art der arbeitsmedizinischen Vorsorge, bei der der Arbeitgeber den Beschäftigten zusätzliche Untersuchungen und Beratungen ermöglicht, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Dies geschieht, wenn die Beschäftigten einen Zusammenhang zwischen ihrer Arbeit und möglichen Gesundheitsrisiken vermuten. Der Arbeitgeber kann nur dann ablehnen, wenn kein Gesundheitsschaden zu erwarten ist, andernfalls kann eine zuständige Behörde ein Bußgeld verhängen.

Bei Nichteinhaltung der Vorsorgevorschriften können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Bußgelder oder Strafen riskieren.

Detaillierte Regelungen: Die genauen Anforderungen an die Vorsorge und das Angebot sind in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und den Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR) festgelegt.

Welche Vorteile hat Arbeitsmedizin?

Die Implementierung einer arbeitsmedizinischen Betreuung in einem Unternehmen bietet zahlreiche Vorteile. Dazu gehören:

  • Gesündere Mitarbeiter: Regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen und präventive Maßnahmen tragen zur Verbesserung der Mitarbeitergesundheit bei.
  • Höhere Produktivität: Gesunde Mitarbeiter sind erwiesenermaßen produktiver, effizienter, motivierter und zufriedener in ihrer Arbeit.
  • Kosteneinsparungen: Die Vermeidung von Arbeitsunfällen und berufsbedingten Krankheiten führt zu Kosteneinsparungen durch weniger Ausfallzeiten und Krankheitskosten.
  • Rechtliche Konformität: Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ist entscheidend, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
  • Positives Image: Im Sinne des Employer Branding können Sie sich als attraktiver Arbeitgeber positionieren, dem die Gesundheit seiner Mitarbeiter ein Herzensanliegen ist.