Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

Wir unterstützen Sie bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung. Damit Ihre Mitarbeitenden langfristig gesund bleiben.

Eine MAS Arbeitsmedizinerin bei der Beurteilung psychologischer Gefährdungen
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Psychische Belastungen erkennen

Warum benötige ich eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung?

Die Integration der psychischen Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze ist seit 2013 gesetzliche Pflicht. Darüber hinaus sind psychische Belastungen ein häufiger Grund für langfristige Erkrankungen von Mitarbeitenden. Sie sind zudem weniger offensichtlich zu erkennen als physische Gefahren, weshalb die Erhebung belastender Faktoren durch Fachexperten besonders wichtig ist.

Welche Leistungen bietet die MAS?

Wir sind seit 2008 auf dem Gebiet tätig und verfügen über umfangreiche Erfahrungen in unterschiedlichen Branchen und Berufsgruppen. Unser Beratungsangebot erstreckt sich über den gesamten Prozess der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung. Wir bieten verschiedene Erhebungsverfahren und Feinheitsgrade in der psychischen Gefährdungsbeurteilung an. Dabei berücksichtigen wir die Organisationsstruktur unserer Kunden, um ein umfassendes Bild der Belastungsfaktoren verschiedener Organisationsbereiche zu erhalten.

Schritte der Gefährdungsbeurteilung:

Die Integration der psychischen Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung ist seit 2013 gesetzliche Pflicht. Wir sind schon seit 2008 auf diesem Gebiet tätig und verfügen dementsprechend über umfangreiche Erfahrungen zum Thema in unterschiedlichen Branchen und Berufsgruppen. Unser Beratungsangebot erstreckt sich über den gesamten Prozess der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung und umfasst u. a. folgende Schwerpunkte:

Die 7 Schritte der psychischen Gefährdungsbeurteilung bei MAS

Individuelle Beratung & Vorbereitung

Vor dem Start der sieben Schritte führen wir eine erste Bedarfsanalyse durch. Gemeinsam schauen wir uns an, was schon gemacht wurde, welche Zielsetzungen konkret verfolgt werden und legen darauf aufbauend fest, welche Vorbereitungen konkret erforderlich sind. Ganz wichtig ist hierbei das Einbinden der Führungskräfte, der Beschäftigten und der Mitarbeitendenvertretung.

01

Arbeitsbereiche & Tätigkeiten festlegen

Im Auftakt der Gefährdungsbeurteilung arbeiten wir gemeinsam mit Ihnen daran, die Bereiche oder Tätigkeitsfelder in Ihrem Unternehmen zu bestimmen, die einer genauen Untersuchung bedürfen. In diesem Schritt erstellen wir Gruppierungen, die sich aufgrund ihrer Arbeitsinhalte und den damit verbundenen potenziellen psychischen Belastungen ähnlich sind.

02

Ermittlung der psychischen Belastung

Bei der strukturierten Erfassung der psychischen Belastungen werden sämtliche Arbeitsfaktoren erfasst. Der Begriff "Belastung" meint in der Arbeitswissenschaft dabei eine neutrale Größe. Für die Analyse Ihrer betrieblichen Situation setzen wir auf drei bewährte methodische Ansätze, die bei Bedarf auch in Kombination eingesetzt werden können: Standardisierte Mitarbeiterbefragung, Beobachtungsverfahren, Moderierte Analyseworkshops.

03

Beurteilung der psychischen Belastung

Da jeder Mensch anders auf psychologische Belastungen reagiert, klären wir in diesem Schritt, welche der ermittelten psychischen Belastungen positive oder negative Beanspruchungen auslösen. Die zentrale Frage lautet, ab welchem Punkt eine psychische Belastung als Gefährdung einzustufen ist und somit Maßnahmen im Bereich des Arbeitsschutzes erforderlich werden.

04

Maßnahmenentwicklung und -Umsetzung

Basierend auf den Ergebnissen aus Schritt 3 arbeiten wir zusammen mit Ihnen an maßgeschneiderten Lösungen, um die psychischen Belastungen zu minimieren. Zudem unterstützen wir Sie aktiv bei der Umsetzung dieser Maßnahmen in die Praxis. Hierbei arbeiten wir eng mit den KollegInnen aus der Arbeitsmedizin, der Arbeitssicherheit sowie aus dem Bereich Präventionsmaßnahmen zusammen.

05

Wirksamkeitskontrolle

Nach einem gemeinsam festgelegten Zeitraum überprüfen wir die Wirksamkeit der eingeleiteten Maßnahmen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch die Wahrnehmung und Kommunikation von erzielten Erfolgen. Für eine erfolgreiche Wirksamkeitskontrolle stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, zu denen wir Sie ausführlich beraten.

06

Aktualisierung der GBU

Der sechste Schritt beinhaltet die Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der Ergebnisse wie beispielweise Veränderungen der Arbeitsbedingungen, Fluktuation im Personal, eingegangenen Beschwerden, erkannten Gesundheitsbeeinträchtigungen, neuen Erkenntnissen aus dem Bereich der Arbeitswissenschaften sowie geänderten Vorschriften im Arbeits- und Gesundheitsschutz.

07

Dokumentation

Die Dokumentation des Gesamtprozesses der Gefährdungsbeurteilung, einschließlich der psychischen Belastung, muss nachvollziehbar sein und die angemessene Durchführung widerspiegeln. Der Mindestinhalt umfasst die Beurteilung der Gefährdungen, die Festlegung konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen mit Terminen und Verantwortlichen, die Durchführung der Maßnahmen, die Überprüfung ihrer Wirksamkeit sowie das Datum der Erstellung oder Aktualisierung. Es gibt keine spezifischen Vorgaben zur Form der Dokumentation, jedoch ist eine benutzerfreundliche Verwaltung empfehlenswert, die auch bei Bedarf Einblick für Aufsichtsbehörden ermöglicht, beispielsweise in Workshops.

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Gerne können Sie uns im nebenstehenden Formular erste Informationen zukommen lassen, die wir für eine Angebotserstellung benötigen. Auf Basis dessen erstellt Ihnen unser Sales-Team gezielt Ihr individuelles Angebot. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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Fragen, Antworten und Downloads für Sie!

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und einige Materialien zum Download. Sie vermissen ein Thema? Sprechen Sie uns gerne an!

Fragen und Antworten:

Warum ist Arbeitsmedizin wichtig?

Arbeitsmedizin ist ein Zweig der Medizin, der sich auf die Gesundheit und das Wohlbefinden von Arbeitnehmern konzentriert. Ihr Hauptziel ist es, die Arbeitsbedingungen sicherer und gesünder zu gestalten und gleichzeitig die individuelle Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter zu fördern.

Eine umfassende Arbeitsmedizin umfasst die regelmäßige Überwachung und Bewertung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und Arbeitsumgebungen, um Risiken zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Risikominderung zu ergreifen. Dies trägt nicht nur dazu bei, Unfälle und Verletzungen zu verhindern, sondern auch die Arbeitsqualität und Produktivität zu steigern.

Was gehört zur Arbeitsmedizin?

Die Arbeitsmedizin ist in Deutschland gesetzlich verankert, um die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu schützen. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) sind nur einige der relevanten Rechtsvorschriften. Die Arbeitsmedizin ist dabei ein präventivmedizinisches Fach, welches sich vorrangig der Beratung von Organisationen und Beschäftigten annimmt. Bestandteile sind dabei die Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung, die Durchführung von Begehungen und Unterweisungen sowie die Sicherstellung von arbeitsmedizinischer Vorsorge nach ArbMedVV.

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Eine Gefährdungsbeurteilung ist ein zentraler Prozess im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, bei dem die potenziellen Gefahren und Risiken in einem Arbeitsumfeld systematisch ermittelt, bewertet und dokumentiert werden. Ziel ist es, die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu gewährleisten und arbeitsbedingte Unfälle oder Gesundheitsschäden zu verhindern.

Eine Gefährdungsbeurteilung umfasst typischerweise folgende Schritte:

  1. Identifikation von Gefahren: Alle möglichen Gefahrenquellen und Risiken am Arbeitsplatz werden erfasst, einschließlich physischer, chemischer, biologischer, ergonomischer und psychosozialer Risiken.
  2. Bewertung der Gefahren: Die ermittelten Gefahren werden hinsichtlich ihrer Wahrscheinlichkeit und ihres Schadenspotenzials bewertet. Dabei wird beurteilt, wie wahrscheinlich es ist, dass eine Gefahr auftritt, und welche Auswirkungen sie haben könnte.
  3. Festlegung von Schutzmaßnahmen: Basierend auf der Bewertung der Gefahren werden Schutzmaßnahmen und Präventionsstrategien entwickelt. Dies kann die Einführung von Sicherheitsvorkehrungen, Schulungen, ergonomischen Anpassungen oder die Verwendung persönlicher Schutzausrüstung umfassen.
  4. Umsetzung der Maßnahmen: Die identifizierten Schutzmaßnahmen werden in die Arbeitspraxis umgesetzt. Dies kann Schulungen, die Bereitstellung von Schutzausrüstung oder die Anpassung von Arbeitsprozessen einschließen.
  5. Überwachung und Kontrolle: Die Wirksamkeit der implementierten Schutzmaßnahmen wird regelmäßig überwacht und bewertet, um sicherzustellen, dass sie weiterhin effektiv sind.
  6. Dokumentation: Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung sowie die ergriffenen Maßnahmen und Überwachungsergebnisse werden schriftlich dokumentiert. Dies dient nicht nur zur Nachverfolgung, sondern auch zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.

Eine ordnungsgemäß durchgeführte Gefährdungsbeurteilung trägt dazu bei, die Arbeitsbedingungen sicherer zu gestalten, Unfälle und Verletzungen zu minimieren, die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen und die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen im Bereich Arbeitsschutz sicherzustellen.

Wie viel Zeit verbringt ein Arbeitsmediziner in einer Organisation?

Die Grundbetreuung legt bestimmte Vorgaben für die zu erfüllenden Einsatzzeiten fest, die gemäß der DGUV Vorschrift 2 durch die Zuordnung zu einer der drei Betreuungsgruppen bestimmt werden. Diese Gruppenzuweisung erfolgt anhand der Betriebsart, die sich wiederum nach der Art und dem Ausmaß der Gefährdungen richtet und anhand des in Deutschland geltenden WZ-Codes festgelegt wird. Die Einsatzzeit wird dann errechnet, indem die Anzahl der Beschäftigten mit einem spezifischen Stundenfaktor für die jeweilige Gruppe multipliziert wird.

Die Notwendigkeit zusätzlicher Einsatzzeit für betriebsspezifische Leistungen hängt von den individuellen Gegebenheiten der Organisation ab. In vielen Fällen umfasst die betriebsspezifische Betreuung arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, was die Einsatzzeit in der Regel bereits erhöht.

Welche Aufgaben übernimmt ein Arbeitsmediziner?

Der Arbeitsmediziner ist ein speziell ausgebildeter Arzt, der in der Lage ist, die gesundheitlichen Auswirkungen der Arbeit auf den Menschen zu beurteilen. Zu den Aufgaben eines Arbeitsmediziners gehören die Durchführung von Angebots-, Pflicht- und Wunschvorsorgen, die Überwachung von Arbeitsbedingungen und die Beratung von Unternehmen bei der Umsetzung von Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien.

Arbeitsmediziner spielen eine wichtige Rolle bei der Prävention von berufsbedingten Krankheiten und Verletzungen. Sie helfen dabei, potenzielle Risiken zu identifizieren und Maßnahmen zur Minimierung dieser Risiken zu entwickeln. Darüber hinaus beraten sie Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu Gesundheitsfragen am Arbeitsplatz und zur Ergonomie.

Welche Arten von arbeitsmedizinischen Vorsorgen gibt es?

Das Hauptziel der arbeitsmedizinischen Vorsorge besteht darin, frühzeitig arbeitsbedingte Gesundheitsbeschwerden zu erkennen und arbeitsbedingte Erkrankungen sowie Berufskrankheiten zu verhindern. Die Vorsorge umfasst immer ein ärztliches Beratungsgespräch mit Anamnese, und wenn nötig, körperliche oder klinische Untersuchungen, die jedoch nicht gegen den Willen der Mitarbeiter durchgeführt werden dürfen.

Es gibt drei Arten der arbeitsmedizinischen Vorsorge: Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge.

Die Pflichtvorsorge ist eine Art der arbeitsmedizinischen Vorsorge, die der Arbeitgeber für bestimmte besonders gefährdende Tätigkeiten durchführen muss, wie in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge spezifiziert. Die Teilnahme der Beschäftigten an der Pflichtvorsorge ist faktisch verpflichtend, da die Tätigkeit erst nach der Durchführung dieser Vorsorge erlaubt ist.

Die Angebotsvorsorge ist eine Form der arbeitsmedizinischen Vorsorge, bei der der Arbeitgeber den Beschäftigten bei bestimmten gefährlichen Tätigkeiten die Möglichkeit bietet, an Untersuchungen und Beratungen teilzunehmen. Die Teilnahme ist jedoch nicht verpflichtend, aber der Arbeitgeber muss das Angebot rechtzeitig und ordnungsgemäß unterbreiten, andernfalls können Bußgelder verhängt werden.

Wunschvorsorge: Die Wunschvorsorge ist eine erweiterte Art der arbeitsmedizinischen Vorsorge, bei der der Arbeitgeber den Beschäftigten zusätzliche Untersuchungen und Beratungen ermöglicht, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Dies geschieht, wenn die Beschäftigten einen Zusammenhang zwischen ihrer Arbeit und möglichen Gesundheitsrisiken vermuten. Der Arbeitgeber kann nur dann ablehnen, wenn kein Gesundheitsschaden zu erwarten ist, andernfalls kann eine zuständige Behörde ein Bußgeld verhängen.

Bei Nichteinhaltung der Vorsorgevorschriften können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Bußgelder oder Strafen riskieren.

Detaillierte Regelungen: Die genauen Anforderungen an die Vorsorge und das Angebot sind in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und den Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR) festgelegt.

Welche Vorteile hat Arbeitsmedizin?

Die Implementierung einer arbeitsmedizinischen Betreuung in einem Unternehmen bietet zahlreiche Vorteile. Dazu gehören:

  • Gesündere Mitarbeiter: Regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen und präventive Maßnahmen tragen zur Verbesserung der Mitarbeitergesundheit bei.
  • Höhere Produktivität: Gesunde Mitarbeiter sind erwiesenermaßen produktiver, effizienter, motivierter und zufriedener in ihrer Arbeit.
  • Kosteneinsparungen: Die Vermeidung von Arbeitsunfällen und berufsbedingten Krankheiten führt zu Kosteneinsparungen durch weniger Ausfallzeiten und Krankheitskosten.
  • Rechtliche Konformität: Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ist entscheidend, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
  • Positives Image: Im Sinne des Employer Branding können Sie sich als attraktiver Arbeitgeber positionieren, dem die Gesundheit seiner Mitarbeiter ein Herzensanliegen ist.