Wir unterstützen Sie bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung. Damit Ihre Mitarbeitenden langfristig gesund bleiben.
Die Integration der psychischen Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze ist seit 2013 gesetzliche Pflicht. Darüber hinaus sind psychische Belastungen ein häufiger Grund für langfristige Erkrankungen von Mitarbeitenden. Sie sind zudem weniger offensichtlich zu erkennen als physische Gefahren, weshalb die Erhebung belastender Faktoren durch Fachexperten besonders wichtig ist.
Wir sind seit 2008 auf dem Gebiet tätig und verfügen über umfangreiche Erfahrungen in unterschiedlichen Branchen und Berufsgruppen. Unser Beratungsangebot erstreckt sich über den gesamten Prozess der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung. Wir bieten verschiedene Erhebungsverfahren und Feinheitsgrade in der psychischen Gefährdungsbeurteilung an. Dabei berücksichtigen wir die Organisationsstruktur unserer Kunden, um ein umfassendes Bild der Belastungsfaktoren verschiedener Organisationsbereiche zu erhalten.
Die Integration der psychischen Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung ist seit 2013 gesetzliche Pflicht. Wir sind schon seit 2008 auf diesem Gebiet tätig und verfügen dementsprechend über umfangreiche Erfahrungen zum Thema in unterschiedlichen Branchen und Berufsgruppen. Unser Beratungsangebot erstreckt sich über den gesamten Prozess der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung und umfasst u. a. folgende Schwerpunkte:
Vor dem Start der sieben Schritte führen wir eine erste Bedarfsanalyse durch. Gemeinsam schauen wir uns an, was schon gemacht wurde, welche Zielsetzungen konkret verfolgt werden und legen darauf aufbauend fest, welche Vorbereitungen konkret erforderlich sind. Ganz wichtig ist hierbei das Einbinden der Führungskräfte, der Beschäftigten und der Mitarbeitendenvertretung.
Im Auftakt der Gefährdungsbeurteilung arbeiten wir gemeinsam mit Ihnen daran, die Bereiche oder Tätigkeitsfelder in Ihrem Unternehmen zu bestimmen, die einer genauen Untersuchung bedürfen. In diesem Schritt erstellen wir Gruppierungen, die sich aufgrund ihrer Arbeitsinhalte und den damit verbundenen potenziellen psychischen Belastungen ähnlich sind.
Bei der strukturierten Erfassung der psychischen Belastungen werden sämtliche Arbeitsfaktoren erfasst. Der Begriff "Belastung" meint in der Arbeitswissenschaft dabei eine neutrale Größe. Für die Analyse Ihrer betrieblichen Situation setzen wir auf drei bewährte methodische Ansätze, die bei Bedarf auch in Kombination eingesetzt werden können: Standardisierte Mitarbeiterbefragung, Beobachtungsverfahren, Moderierte Analyseworkshops.
Da jeder Mensch anders auf psychologische Belastungen reagiert, klären wir in diesem Schritt, welche der ermittelten psychischen Belastungen positive oder negative Beanspruchungen auslösen. Die zentrale Frage lautet, ab welchem Punkt eine psychische Belastung als Gefährdung einzustufen ist und somit Maßnahmen im Bereich des Arbeitsschutzes erforderlich werden.
Basierend auf den Ergebnissen aus Schritt 3 arbeiten wir zusammen mit Ihnen an maßgeschneiderten Lösungen, um die psychischen Belastungen zu minimieren. Zudem unterstützen wir Sie aktiv bei der Umsetzung dieser Maßnahmen in die Praxis. Hierbei arbeiten wir eng mit den KollegInnen aus der Arbeitsmedizin, der Arbeitssicherheit sowie aus dem Bereich Präventionsmaßnahmen zusammen.
Nach einem gemeinsam festgelegten Zeitraum überprüfen wir die Wirksamkeit der eingeleiteten Maßnahmen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch die Wahrnehmung und Kommunikation von erzielten Erfolgen. Für eine erfolgreiche Wirksamkeitskontrolle stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, zu denen wir Sie ausführlich beraten.
Der sechste Schritt beinhaltet die Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der Ergebnisse wie beispielweise Veränderungen der Arbeitsbedingungen, Fluktuation im Personal, eingegangenen Beschwerden, erkannten Gesundheitsbeeinträchtigungen, neuen Erkenntnissen aus dem Bereich der Arbeitswissenschaften sowie geänderten Vorschriften im Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Die Dokumentation des Gesamtprozesses der Gefährdungsbeurteilung, einschließlich der psychischen Belastung, muss nachvollziehbar sein und die angemessene Durchführung widerspiegeln. Der Mindestinhalt umfasst die Beurteilung der Gefährdungen, die Festlegung konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen mit Terminen und Verantwortlichen, die Durchführung der Maßnahmen, die Überprüfung ihrer Wirksamkeit sowie das Datum der Erstellung oder Aktualisierung. Es gibt keine spezifischen Vorgaben zur Form der Dokumentation, jedoch ist eine benutzerfreundliche Verwaltung empfehlenswert, die auch bei Bedarf Einblick für Aufsichtsbehörden ermöglicht, beispielsweise in Workshops.
Gerne können Sie uns im nebenstehenden Formular erste Informationen zukommen lassen, die wir für eine Angebotserstellung benötigen. Auf Basis dessen erstellt Ihnen unser Sales-Team gezielt Ihr individuelles Angebot. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Für gesunde Menschen in gesunden Organisationen.
Schützen Sie Gesundheit und Sicherheit von allen.
Effektiver Brandschutz und geltendes Regelwerk.
Erhalten Sie hilfreiche Tipps, wie Sie Angebote zum Arbeits- und Gesundheitsschutz vergleichen können und identifizieren Sie mögliche versteckte Kosten sofort.
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und einige Materialien zum Download. Sie vermissen ein Thema? Sprechen Sie uns gerne an!