Die Gültigkeit des Zeugnisses ist zeitlich begrenzt und richtet sich nach Ihrem Lebensalter. Seit dem 8. April 2013 müssen beispielsweise Privatpiloten bis zum 40. Lebensjahr alle fünf Jahre einen Fliegerarzt aufsuchen und eine Flugtauglichkeitsuntersuchung absolvieren. Ab 50 Jahren ist ein jährlicher Besuch bei einem Flugmedizinischen Sachverständigen gefordert und mit dem 65. Lebensjahr ist zusätzlich eine erweiterte kardiologische Behandlung notwendig.
Dabei müssen Sie jedoch beachten, dass Erstuntersuchungen der Klasse 1 für Piloten in einem Aeromedial Center vorgeschrieben sind und in diesem Fall nicht durch eine flugmedizinische Untersuchungsstelle durchgeführt werden darf.
Insgesamt fallen die Meinungen über die vorbeugenden Maßnahmen jedoch eher negativ aus, da insbesondere die betroffenen Piloten zunehmend unglücklich über die Situation berichten und die immer weiter "ausufernde Bürokratie" ablehnen. Zudem sind die Untersuchungen bei einem Fliegerarzt nicht billig und werden auch nicht von der Krankenkasse übernommen. Für Unmut sorgen ebenso die Reglungen anderer Länder, da in Großbritannien zum Beispiel jeder Hausarzt ein entsprechendes Tauglichkeitszeugnis ausstellen darf und in den USA überhaupt kein Tauglichkeitsnachweis benötigt wird. Auf der anderen Seite war ein Medical in der Schweiz lange Zeit keine Pflicht, wurde 2008 aber erneut eingeführt, aufgrund steigender Unfallzahlen in der Luft mit zunehmendem Alter. Dieser Aspekt verdeutlicht allemal den Sinn der lästigen Tauglichkeitsuntersuchungen, die im Ernstfall Leben retten können.