Cannabis-Legalisierung: Was ist wichtig?

Matina Mickal
March 25, 2025
Cannabis-Legalisierung: Was ist wichtig?

Die Bundesregierung hat entschieden Cannabis zu legalisieren. Dabei steht der Schutz der Konsumenten durch Kontrolle der Qualität, Verhinderung von Weitergabe verunreinigter Substanzen, sowie die Eindämmung organisierter Drogenkriminalität im Vordergrund. Das Gesetz trat am 1. April 2024 in Kraft. In einem bestimmten Umfang ist ein privater Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum und der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau in Anbauvereinigungen gestattet.  

Wie wirkt Cannabis?

Cannabis kann sowohl negative als auch positive Wirkungen auf den Körper entfalten.

Die Auswirkungen von Cannabis

Was gilt am Arbeitsplatz?

Zunächst ist festzuhalten, dass eine Beeinträchtigung der Leistungs- und Reaktionsfähigkeit bei Cannabiskonsum angenommen werden muss.

Beschäftigte dürfen sich durch den Konsum von Rauschmitteln nicht in einen Zustand versetzen, in dem sie sich selbst oder andere Beschäftigte gefährden. (s.a. § 15 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1)

Eine Zuwiderhandlung kann für die Beschäftigten arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.  

Es empfiehlt sich seitens des Arbeitgebers ein betriebliches Cannabisverbot (analog zu Alkohol) auszusprechen (z.B. Betriebsvereinbarung).  Dabei müssen Mitarbeiter umfassend über die Konsequenzen und rechtlichen Folgen informiert werden, die ein Rauschzustand während der Arbeit haben kann. Jeder Mitarbeiter sollte klar verstehen, dass trotz der teilweisen Legalisierung der Konsum von Cannabis, Alkohol und anderen Drogen am Arbeitsplatz zu unterlassen ist.  

Der Konsum in der Freizeit bleibt gestattet. Solange ein Mitarbeiter nicht unter dem Einfluss von Cannabis zur Arbeit erscheint, liegt dies außerhalb des Einflussbereichs des Arbeitgebers.

Auch für das Führen von Fahrzeugen gilt es Gesetze zu beachten. Das Fahren unter dem Einfluss von Cannabis stellt derzeit eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 24a StVG und möglicherweise eine Straftat gemäß § 316 StGB dar. Bei nachweisbaren Ausfallerscheinungen aufgrund von Cannabiskonsum und den dadurch verursachten Unfällen, werden Versicherungen und Berufsgenossenschaften möglicherweise keine oder nur eingeschränkte Versicherungsleistungen erbringen.

Woran könnte man Cannabiskonsum am Arbeitsplatz erkennen?

Hinweise für Konsum können u.a. sein:

  • Die Qualität und Effizienz der Arbeit nehmen ohne erkennbare Ursache ab 
  • Es zeigen sich beispielsweise vermehrte Müdigkeit sowie Gedächtnis- und Konzentrationsprobleme
  • Es treten unerklärliche Stimmungsschwankungen und emotionale Zustände auf
  • Es zeigt sich vermehrt ein Mangel an Interesse an Aufgaben, die Beschäftigten wirken lethargisch
  • Es sind körperliche Veränderungen feststellbar, wie zum Beispiel gerötete Augen oder erweiterte Pupillen

Wie gehe ich mit Konsum(-verdacht) am Arbeitsplatz um?

  • Auffälligkeiten dokumentieren
  • Gespräch mit dem Mitarbeiter aufsuchen: Auffälligkeiten beschreiben, Unterstützung anbieten, bei Bedarf aber auch auf mögliche Konsequenzen* hinweisen
  • Unter Umständen Hinzuziehung von Zeugen, Vorgesetzten, Betriebs-/Personalrat etc.
  • Ein Test auf Rauschmittel darf nicht ohne vorherige Zustimmung der Beschäftigten erfolgen. 
  • Sollten Beschäftigte sich auf der Arbeit in einem Rauschzustand befinden, hat der Arbeitgeber die Verantwortung, den Mitarbeiter und seine Kollegen zu schützen. Daher ist er verpflichtet, den betroffenen Mitarbeiter vom Arbeitsplatz zu entfernen und für einen sicheren Transport nach Hause zu sorgen. 
  • Viele Arbeitgeber haben das Vorgehen bei dem Verdacht auf Substanzmittel-/ Suchtproblematiken im Rahmen von Dienstvereinbarungen(z.B. in Form eines Stufenplans) geregelt. Eine solche Vereinbarung ist auf jeden Fall zu empfehlen.

Bei Verstößen gegen ein betriebliches Cannabisverbot riskieren Mitarbeiter eine Abmahnung oder Kündigung. Wenn Mitarbeiter unter Cannabiseinfluss zur Arbeit erscheinen und infolgedessen ihre Arbeit nicht ordnungsgemäß ausführen können, kann dies auch ohne ein explizites betriebliches Cannabisverbot eine Abmahnung oder Kündigung rechtfertigen.  

Wenn ein Mitarbeiter aufgrund von Drogenkonsum nicht in der Lage ist, seine arbeitsvertraglichen Pflichten zu erfüllen, verliert er seinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Sollte jedoch eine Suchterkrankung vorliegen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, wie bei jeder anderen Arbeitsunfähigkeit Entgeltfortzahlung zu leisten.

Welche Beratungsangebote gibt es?

  • Betriebsarzt, Hausarzt
  • Sucht-und Drogenhotline (anonym, 8-24h): 01806-313031
  • Örtliche Drogenberatungsstellen(Caritas, Diakonie, blaues Kreuz,…) u.a.
Matina Mickal
Referentin und Beraterin Psychologie & Prävention