Um Arbeitnehmer bestmöglichen Arbeitsschutz im Arbeitsalltag bieten zu können, gilt es, Gefährdungen festzustellen und zu vermeiden. Für Sie als Arbeitgeber schreibt das Arbeitsschutzgesetz vor, die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Sie sind innerhalb dieses Rahmens zur regelmäßigen Prüfung und Bewertung der Arbeitssicherheit verpflichtet. Die allgemeine Arbeitssicherheit ist demnach ein wesentlicher Faktor für die Gefährdungsbeurteilung.
Damit mögliche Gefährdungen erkannt und richtig bemessen werden können, existiert die physische Gefährdungsbeurteilung. Hierbei kommt es darauf an, mögliche Risiken schriftlich festzuhalten und diese mit angemessenen Maßnahmen zu minimieren. Ob die jeweiligen Methoden den gewünschten Schutz liefern, ist regelmäßig zu überprüfen. Dabei kommen spezielle Leitmerkmalmethoden zum Einsatz, die anhand einer Punktebewertung die Risiken abschätzen können.
Bleibt der Erfolg der Maßnahmen aus, stehen Arbeitgeber in der Verantwortung. Sie müssen dann die Gefährdungsbeurteilung auf den neusten Stand bringen. Zugleich gilt es, die Maßnahmen neu daran auszurichten. Dies dient vorrangig dem Zweck, die Arbeitsplatzsicherheit für Arbeitskräfte zu erhöhen und die gesundheitlichen Risiken zu verringern.
Die Beurteilung der körperlichen Belastung im Berufsalltag ist zwingend vorgeschrieben, um Arbeitskräfte zu schützen. Dabei lassen sich die physischen Belastungen grundsätzlich in drei Arten einordnen:
In diesen Bereich fallen sämtliche Tätigkeiten, die mit dem Heben und Tragen großer Lasten einhergehen. Ein Beispiel sind handwerkliche Arbeitsabläufe, bei denen bspw. Materialien zum konkreten Arbeitsort zu bringen sind. Auch logistische Arbeiten können mit einer solchen Beanspruchung einhergehen.
Unter statischen Körperzwangshaltungen zählen alle Arbeiten, die in einer monotonen Körperhaltung stattfinden müssen (z. B. bücken, hocken oder knien). Als Beispiele zählen auch hierbei die handwerklichen Tätigkeitsfelder (z. B. Bodenbeläge und Fliesen verlegen). Das trifft außerdem auf den Austausch von Leuchtmitteln an Raumdecken zu. In diesem Fall erfolgt die Arbeit im Regelfall mit einer erhöhten Belastung des Nackens, Schultergürtels und der Arme. Im Übrigen können auch Verkabelungen unter Schreibtischen zu körperlichen Zwangshaltungen führen.
Körperliche Monotonie am Arbeitsplatz ist nicht erstrebenswert. Vielmehr können sich wiederholende Bewegungen einseitige Belastungen und Überlastungen nach sich ziehen. Diese führen schlimmstenfalls zu Berufskrankheiten und gesundheitlichen Einschränkungen. Die Arbeit an der Kasse im Supermarkt fällt ebenso in diesen Bereich wie Bürotätigkeiten am Schreibtisch.
All diese Tätigkeitsfelder berühren die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz. Dementsprechend gilt es, Arbeitskräfte vor solchen Belastungen zu schützen. Diesen Zweck erfüllt die physische Gefährdungsbeurteilung.
In Ihrer Verantwortung als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, eine Beurteilung anzufertigen. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG, § 5) ist hierbei die wesentliche gesetzliche Grundlage. Diese gesetzliche Bestimmung befasst sich mit den Arbeitsbedingungen und somit mit der Gefährdung durch die jeweiligen Tätigkeiten im Arbeitsumfeld.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV, § 3) enthält darüber hinaus weitere konkrete Vorgaben zur Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich betrieblicher Arbeitsmittel. Zusätzlich zur Betriebssicherheitsverordnung kann eine Gefährdungsbeurteilung im Rahmen der Gefahrenstoffverordnung (GefStoffV, § 6) und der Biostoffverordnung (BioStoffV) nötig sein. All diese Verordnungen konkretisieren die Vorgaben, die sich aus dem Arbeitsschutzgesetz ergeben.
Zur Beurteilung einer Gefährdung während der Arbeit kommen hauptsächlich die Leitmerkmalmethoden (LMM) zum Einsatz. Diese Methoden lassen sich mit mehreren Arbeitsblättern durchführen. Die LMM zum Tätigkeitsbereich »Ziehen-Schieben« setzt sich bspw. aus insgesamt fünf Merkmalen zusammen:
Beim Beurteilen von tragenden, hebenden und haltenden Tätigkeiten während der Arbeit dokumentieren und bewerten Sie die Arbeit anhand dieser vier Leitmerkmale:
Daneben existieren Bewertungsbögen für die folgenden Bereiche:
Das Arbeitsschutzgesetz unterstützt die Sicherheit während der Arbeit. Arbeitgeber sind aufgrund dessen verpflichtet, für sichere Arbeitsabläufe, Arbeitsumgebungen und Arbeitsmittel zu sorgen. Eine Beurteilung der körperlichen Gefährdung im Berufsalltag erfolgt mithilfe der sog. Leitmerkmalmethoden – einem bewährten Punktesystem.
Ergibt die Beurteilung eine Gefährdung, obliegt es Ihnen als Arbeitgeber, entsprechende Maßnahmen zur Gefahrenreduzierung im Arbeitsalltag zu ergreifen. Zusätzlich muss die physische Gefährdungsbeurteilung in regelmäßigen Abständen wiederholt und inklusive der ergriffenen Maßnahmen dokumentiert werden.