Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im April 2020 bundeseinheitlich neue Arbeitsschutzregeln zum Schutz vor Corona verabschiedet. Die neuen Arbeitsschutzmaßnahmen verfolgen u. a. das Ziel, durch die Unterbrechung von Infektionsketten die Gesundheit von Beschäftigten zu sichern. Die MAS als verlässlicher Partner im Arbeits- und Gesundheitsschutz hat anhand dieser Richtlinie verschiedene Einzelmaßnahmen entwickelt, die Arbeitgeber in dieser ganz besonderen Zeit wirkungsvoll unterstützen. Alle Dienstleistungen sind als digitale Varianten ohne direkten „face-to-face“-Kontakt umsetzbar.
https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Arbeitsschutz/arbeitsschutz-massnahmen.html