Die Arbeitsstättenregel ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" bildet seit Langem einen wichtigen Leitfaden für die Sicherheitsmaßnahmen in Arbeitsstätten und öffentlichen Gebäuden. Im März 2022 wurde eine Neufassung der ASR A 2.3 vorgenommen, um die Gewichtung der Flucht- und Rettungswege, die Sicherheit der Menschen in Notfallsituationen und die Evakuierung von Beschäftigten weiter zu verbessern.
Die überarbeitete ASR 2.3 legt einen stärkeren Fokus auf die Gestaltung und Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen. Sie fordert nun klarere und verständlichere Beschilderungen, die in Notsituationen schnell erkannt werden können. Zusätzlich werden die Mindestbreiten von Fluchtwegen sowie die lichten Mindesthöhen präziser definiert.
Fluchtwege werden nun nicht mehr, wie bisher, als erster und zweiter Fluchtweg definiert. In der neuesten Version der ASR A2.3 heißen diese nun Hauptfluchtweg und Nebenfluchtweg.
Hauptfluchtwege (bisher erste Fluchtwege) sind insbesondere die zur Flucht erforderlichen Verkehrswege, die nach dem Bauordnungsrecht notwendigen Flure und Treppenräume für notwendige Treppen sowie die Notausgänge.
Nebenfluchtwege (bisher zweite Fluchtwege) sind zusätzliche Fluchtwege, die ebenfalls ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führen.
Während der Großteil der Pfeilrichtungen schon korrekt angewendet wird, sorgt die korrekte Anbringung des „Pfeil nach oben“ und des „Pfeil nach unten“ immer wieder für Irritation. In der bisherigen Praxis wird in Deutschland häufig der „Pfeil nach unten“ für die Laufrichtung „geradeaus“ und „durch die Tür gehen“ (bei Notausgangstüren) genutzt. Diese Richtungen sollten allerdings ausschließlich mit dem „Pfeil nach oben“ gekennzeichnet werden.
Die missverständliche Nutzung des „Pfeil nach unten“ beruht unter anderem auf der Annahme, dass der Pfeil auf die zu benutzende Tür zeigen soll. Dabei zeigt die verwendete Richtungsangabe den Laufweg bzw. einen notwendigen Etagenwechsel an.
In der alten ASR A 2.3 wurde die Information bezüglich Evakuierung in Form einer Begehung gefordert. In der neuen ASR A 2.3 ist eine klare Forderung der Unterweisung unter Einbindung der Flucht- und Ret-tungspläne gefordert. Weiterhin sollen regelmäßige Evakuierungsübungen stattfinden.
Gänzlich neu ist die Forderung, dass Personen, die Aufgaben in der Evakuierung übernehmen, betriebs-spezifisch zu unterweisen sind.
Die neuesten Änderungen an der ASR 2.3 setzen einen wichtigen Schritt zur weiteren Verbesserung der Flucht- und Rettungswege sowie der Sicherheit von Menschen in Arbeitsstätten und öffentlichen Gebäu-den. Auch der erhöhte Stellenwert der Evakuierung und der Schulung bildet einen wichtigen Baustein zur Verbesserung. Die Beachtung und Umsetzung dieser neuen Richtlinien sind von großer Bedeutung, um die bestmögliche Sicherheit für alle in Notfallsituationen zu gewährleisten.
Für detailliertere Informationen zu den Neuerungen bezüglich Flucht- und Rettungswegen steht Ihnen unser Expertenteam gerne zur Verfügung.