Flucht- und Rettungspläne - darauf kommt es im Ernstfall an

Flucht- und Rettungspläne - darauf kommt es im Ernstfall an

Durch den Ausbau globaler Handels- und Arbeitsbeziehungen existiert inzwischen eine einheitliche internationale Vorschrift zur Gestaltung von Sicherheitsinformationen in öffentlichen und gewerblichen baulichen Anlagen. Flucht- und Rettungspläne zeigen Ihnen, wie Sie im Ernstfall den schnellsten Weg nach draußen oder zu einem sicheren Ort finden. Außerdem beinhaltet er wichtige Verhaltensregeln im Falle eines Brandes oder anderer Notsituationen.

Wann ist ein Flucht- und Rettungsplan erforderlich?

Laut § 4 Abs. 4 ArbStättV zu Flucht- und Rettungsplänen muss der Arbeitgeber einen Flucht- und Rettungsplan bereitstellen, wenn die Art, Lage und Ausdehnung der Benutzung der Arbeitsstätten dies notwendig macht. Ob diese Kriterien erfüllt werden, kann eine Gefährdungsbeurteilung bestimmen. Diese gibt ein genaues Bild darüber, welchen Gefährdungen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Zuge Ihrer Tätigkeit ausgesetzt sind. Die Pflicht zur Erstellung eines Flucht- und Rettungsplans ist gegeben, wenn folgende Gefahrenquellen vorhanden sind:

  • unübersichtliche Fluchtwege (z. B. durch Verwinklungen oder Zwischengeschosse)
  • eventuelle Gefahrenbereiche (z. B. durch entzündliche Stoffe)
  • ortsunkundige Personen (z. B. durch Publikumsverkehr)

Allerdings können Flucht- und Rettungspläne bereits ohne Gefährdungsbeurteilung behördlich verordnet werden, so zum Beispiel in Brandschutzkonzepten oder Baugenehmigungen. Feuerwehrpläne sind nicht dasselbe wie Flucht- und Rettungspläne. Erstere sind explizit für die Orientierung von Einsatzkräften gedacht.

Wie wird ein Fluchtwegplan erstellt?

Ein Flucht-und Rettungsplan wird nach DIN ISO 23601 und DIN EN ISO 7010 entworfen. Wichtige Punkte, die dabei erfüllt werden müssen, sind zum einen eine farbige Gestaltung, Beleuchtung und eine lagerichtige Position im Gebäude. Es sollte ein nachleuchtendes Material verwendet werden, damit die Pläne auch bei ausgeschaltetem Licht gut erkennbar sind. Der Standort des Betrachters und der von Sammelstellen muss adäquat gekennzeichnet werden. Außerdem muss die Größe mindestens Din-A3 und bei Einzelraumplänen Din-A4 betragen. Die Legende ist übersichtlich zu gestalten und erklärt alle Farb- und Sicherheitszeichen. Sie enthält zudem deutlich die Überschrift „Flucht- und Rettungsplan“ in der jeweiligen Landessprache. Manchmal ist auch eine mehrsprachige Beschriftungsinnvoll. Der Plan sollte in einer Höhe von 160 cm angebracht werden. Geeignete Stellen sind etwa Flure, Eingangsbereiche und Treppenhäuser. Die Mindestgröße der Symbole ist 7 mm. Die Maßstäbe sind abhängig von der Gebäudegröße und betragen 1:100 bei kleinen und mittleren Gebäuden und 1:250 bei größeren Anlagen. Der Flucht- und Rettungsplan muss immer aktuell gehalten werden. Jede Veränderung des Gebäudes muss auch im Fluchtplan berücksichtigt werden. In diesem Fall ist eine erneute Überprüfung und gegebenenfalls Überarbeitung notwendig. Generell muss eine Prüfung in einem Abstand von maximal zwei Jahren durchgeführt werden.

Was beinhaltet ein Rettungs- und Fluchtplan?

Die Hauptaufgabe ist das Aufzeigen von geeigneten Fluchtwegen im Ernstfall. Der Betrachter soll sich durch den Rettungs- und Fluchtplan leicht orientieren können und über entsprechende Verhaltensweisen aufgeklärt werden. So gliedert sich der Plan in verschiedene Module:

Detailplan: Dieser stellt den Grundriss der baulichen Anlage dar und ist lagerichtig aufgestellt. Auf dem Detailplan sind der Standort des Betrachters sowie alle vertikalen und horizontalen Fluchtrouten, Notausgänge, Rampen und Treppen eingezeichnet. Er gibt außerdem an, wo sich Erste-Hilfe-Kits und Feuerlöscher befinden.

Übersichtsplan: Ein solcher Plan ist notwendig, wenn eine Gesamtübersicht des Gebäudes durch den Detailplan nicht möglich ist. Er darf allerdings nicht mehr als 10 % der Fläche einnehmen und es muss der auf dem Detailplan betroffene Bereich markiert werden. Auch Sammelstellen werden gekennzeichnet.

Regeln für das Verhalten im Brandfall und bei Unfällen: Diese unterrichten den Betrachter, was in einer Notsituation getan und was bei einer Flucht beachtet werden muss, um sich und andere in Sicherheit zu bringen.

Sonstige Angaben: Diese beinhalten zum Beispiel den Namen des Planerstellers, des Gebäudes, des Geschosses ,das Datum der Erstellung und die Nummer des Plans beziehungsweise der Revision.

Wie werden Flucht- und Rettungspläne gelesen?

Zuerst ermitteln Sie Ihren Standort auf dem Detailplan und studieren die Legende. Durch den kleineren Übersichtsplan können Sie Ihre Lage ganzheitlich einschätzen. Ihr Standort ist immer in blauer Farbe markiert. Ein Rettungsweggibt mit einem hellgrünen Pfeil die Richtung zu den Notausgängen an. Grundrisslinien sind in Schwarz gekennzeichnet. Finden Sie heraus, ob sich in Ihrer Nähe ein Feuerlöscher oder eine Erste-Hilfe-Einrichtung befindet oder wie Sie von Ihrem Standort aus am besten dahin gelangen. Sie sind mit entsprechenden farblichen Symbolen ausgewiesen. Lesen Sie außerdem die Verhaltensregeln bei einem Brand oder Unfall. Um für eine Notsituation gerüstet zu sein, sollten Sie den Flucht- und Rettungsplan bereits im Vorfeldausreichend studieren. Ein simulierter Ernstfall sollte daher regelmäßig sowohl angekündigt als auch unangekündigt geprobt werden. Es ist weiterhin empfehlenswert, Ihre Kenntnisse im Bereich Erste Hilfe regelmäßig aufzufrischen.

Wie verhalten Sie sich im Ernstfall?

Fehlverhalten in einer Notsituation kann Sie selbst und andere gefährden. Es ist daher essenziell, sich über angemessene Verhaltensweisen aufzuklären. Regel Nummer Eins lautet: Ruhe bewahren. Unüberlegtes Handeln kann Menschenleben kosten oder Sachschäden verursachen. Wenn Sie sich bereits vorbeugend umfangreich informiert haben, können Sie zudem viel besonnener reagieren.

Das Verhalten im Falle eines Brandes unterscheidet sich leicht von dem bei einem Unfall.

Brandfall

Aktivieren Sie den Brandmelder und setzen Sie den Notruf ab. Denken Sie dabei an die bekannten „Fünf W“ aus der Rettungskette. Teilen Sie der Rettungsstelle mit, wer anruft, was passiert ist, wie viele betroffen sind, wo der Standort ist und warten Sie auf Rückfragen. Warnen und bergen Sie gefährdete Personen. Schließen Sie die Türen und Fenster, damit das Feuer sich durch eintretenden Sauerstoff nicht verstärkt. Benutzen Sie nicht den Aufzug, denn dieser kann im Notfall stehenbleiben und Rauch eindringen. Folgen Sie den unbeschädigten Fluchtwegen in Richtung der Sammelplätze. Dort sollte auf Vollständigkeit der zuvor im Gebäudebefindlichen Personen geprüft werden. Für einen Löschversuch kann ein Feuerlöscher oder Wandhydrant benutzt werden. Deren Standorte sind auf dem Rettungs- und Fluchtplan eingezeichnet. Halten Sie beim Löschen genug Abstand zum Feuer und lösen Sie kurze und zielgerichtete Sprühstöße aus. Löschen Sie niemals elektrische Anlagen oder Fettbrände mit Wasser.

Unfall

Melden Sieden Unfall der Notrufzentrale. Auch hier gelten wieder die „Fünf W“. Sichern Sie die Unfallstelle und erweisen Sie Verletzten Erste Hilfe. Achten Sie darauf, ob das Opfer noch bei Bewusstsein ist und atmet. Ist Atmung vorhanden, aber der Betroffene ist bewusstlos, dann bringen Sie ihn in die stabile Seitenlage. Wenn Bewusstsein und Atmung ausgesetzt sind, dann müssen Sie eine Herzdruckmassage und Beatmung einleiten. Weisen Sie die Rettungskräfte bei ihrer Ankunft ein.

Ein Flucht-und Rettungsplan ist ein essenzieller Bestandteil der Sicherheitsvorschriften für öffentliche und gewerbliche Gebäude. Er gibt Ihnen nicht nur an, wo sich Brandschutzeinrichtungen und Notausgänge befinden, sondern auch wie Sie sich im Ernstfall zu verhalten haben. Er sollte daher insbesondere zur Vorbereitung auf einen Notfall herangezogen werden.