TRGS - Erklärung & Defintion

TRGS - Erklärung & Defintion

Mitarbeiter in Unternehmen aller Größen und Branchen kommen häufig mit Gefahrstoffen in Berührung, einschließlich ihrer Verwendung, Verfügbarkeit und Lagerung. Die neuartige TRGS510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern“ kommt nur ausdrücklich für die Abgabe größerer Mengen von Gefahrstoffen in Frage, d. h. falls diese in Mengen erfolgt, die den Tages- oder Postbedarf weitaus übersteigen. Unternehmen müssen die Rahmenbedingungen setzen und umsetzen.

Was ist TRGS?

Das geltende Regelwerk für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen stellt die Gefahrstoffverordnung dar. Sie bestimmt die wesentlichen Pflichten des Arbeitgebers: Gefährdungsbeurteilung, Ersatzsteuerung, Festlegung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen, Erstellung von Betriebsanweisungen, Schulung und Dokumentation der Mitarbeiter. Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe konkretisieren die Ansprüche der Gefahrstoffverordnung. Nebst der TRGS 600„Replacement“ konnte auch die TRGS 510 erweitert werden.

TRGS 510 neu

Seit Februar 2021 kommt die neue TRGS 510 für die Lagerung von Gefahrstoffen zur Geltung - in beweglichen Behältern wie Fässern, Kanistern oder Druckbehältern für Gase. Alle diesbezüglichen, technischen Regel wurden überarbeitet, um den Wortlaut so klar und simpel wie möglich zu gestalten. Auch das Feedback der Anwender an den Gefahrstoffausschuss (AGS) wurde berücksichtigt.

Wichtige Änderungen

Die TRGS ist modular aufgebaut: § 4 regelt allgemeine Maßnahmen für kleine Mengen. Kleinmengen sind „die höchstzulässigen Mengen gefährlicher Stoffe. Dies gilt auch für den Standby-Modus. Nunmehr gilt die technische Regel ausdrücklich auch für „die Lieferung gefährlicher Stoffe in Mengen, die größer sind als dem Herstellungs- und Arbeitsprozess angemessen.

Gefahrstoffe hinzugefügt

Neben desensibilisierten explosionsgefährlichen Stoffen, soweit sie nicht in den Anwendungsbereich des Sprengstoffrechts fallen, sind nun auch Gefahrstoffe der Kategorie 1A, 1B (H360, H 360F, H 360 D und H 360FD) zur Reproduktion erfasst. Quantitative Gasgrenzwerte wurden überarbeitet, Angaben in Litern oder Gasanteilen, Druckgaskartuschen und Aerosolbehälter wurden hinzugefügt, um die Anwendung zu erleichtern, da Angaben in kg nicht immer ohne weiteres verfügbar sind.

Aufbewahrung in Sicherheitsschränken

Werden in Sicherheitsschränken hochgiftige Gefahrstoffe, oxidierende Flüssigkeiten und Feststoffe, Druckgase, Druckgaskartuschen und brennbare Aerosole oder Flüssigkeiten gelagert, sind nur wenige zusätzliche Maßnahmen zu treffen, wie organisatorische Maßnahmen, Alarmierungsmaßnahmen, Erste-Hilfe-Maßnahmen, usw. Durch die Lagerung in Sicherheitsschränken werden auch getrennte Lageranforderungen erfüllt, da Schränke als separater Lagerbereich gelten.

Folgende Leitfragen sind hilfreich:

  • Sind bestehende Maßnahmen ausreichend oder müssen angepasst werden?
  • Wer führt die Messungen durch und wann?
  • Wie wird die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft?

Der Arbeitsschutz berücksichtigt nur die wissenschaftlich nachgewiesenen Wirkungen von EMF auf den Menschen. Unterschreitet die Belastung die zulässigen Werte, treten keine schädlichen Wirkungen wie Nervenreizungen oder unzulässige Gewebeerwärmung auf. Im Gegensatz zum Arbeitsschutz mit ionisierender Strahlung ist das ALARA-Prinzip ("As Low As Reasonable Achievable") nicht erforderlich. Ziel des Arbeitsschutzes ist es daher, die EMF-Exposition unterhalb der zulässigen Werte zu gewährleisten.

Eine Dosis-Wirkungs-Beziehung und mögliche damit verbundene Langzeitwirkungen, wie sie beispielsweise von ionisierender Strahlung bekannt sind, werden bei EMFV nicht diskutiert. Für Wirkmechanismen und Wirkungen gibt es keine verlässliche wissenschaftliche Grundlage.

Kurz gesagt, die direkten Auswirkungen von EMF auf den menschlichen Körper(Nervenreizung, Gewebeerwärmung) sind hauptsächlich biologische Reaktionen, die keine schädlichen Auswirkungen haben.
Das Schutzziel von EMFV ist es, die gesundheitlichen Auswirkungen elektromagnetischer Felder zu vermeiden. Um dieses Schutzziel unter allen Umständen zu gewährleisten, werden bei der Ermittlung der maximal zulässigen Werte am Arbeitsplatz die ungünstigsten Expositionsbedingungen zugrunde gelegt und ein zusätzlicher Sicherheitsfaktor angesetzt. Diese konservativ ermittelten maximal zulässigen Werte werden als Schwellenwerte (TLVs) bezeichnet und leiten sich von wissenschaftlich nachgewiesenen Wirkungen auf den menschlichen Körper ab. Ihre Einhaltung kann jedoch in der Regel nicht direkt durch Messungen am Arbeitsplatz überprüft werden, weshalb direkt messbare Auslöseschwellen (FTA) definiert werden.

EMF-Arbeitsschutzverordnung

Dieses Arbeitsschutzkonzept wird in Deutschland im Rahmen der Richtlinien für Arbeitsmedizin seit 2001 angewendet(DGUV-V15 und DGUV-R 103 013). Zusammen mit der FEMV wurde die EMV-Richtlinie(2013/35/EU) am 19. November 2016 in nationales Recht umgesetzt. Wie alle europäischen Richtlinien zum Arbeitsschutz definiert die EMV-Richtlinie Mindestvorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer. Beispielsweise kann die nationale Umsetzung von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich sein (für einen detaillierten Vergleich siehe „Zusätzliche Informationen“).